Auf Sylt hat der Bauausschuss jetzt über den Bebauungsplan 28 entschieden. Dabei ging es um die Frage, wie viele Wohnungen künftig pro Gebäude zulässig sein sollen. Zur Wahl standen eine strengere Begrenzung oder eine offenere Regelung. Mehrheitlich wurde beschlossen, bis zu drei Wohnungen pro Haus zu erlauben: eine Ferien- und zwei Dauerwohnungen. Auch die Nutzung von Kellerräumen wird eingeschränkt und ist künftig nur noch für Dauerwohnungen vorgesehen. Grundlage ist ein Beherbergungskonzept aus dem Jahr 2022, das Dauerwohnraum stärken soll. Wirtschaftsverbände warnen weiterhin vor Folgen für die touristisch geprägte Inselwirtschaft.
Dienstag, 09.06.2026 16:30 Uhr
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