Hintergrund ist ein Gerichtsurteil von 2017, das Ferienwohnungen nur gestattet, wo es ausdrücklich erlaubt ist. Ehemals als Wohnraum genehmigter Eigentum dürfe später nicht einfach als Ferienwohnungen genutzt werden. Auf Sylt ist aber genau das gängige und vor allem lukrative. Erste Bescheide gab es auf der Insel auch schon. Hausbesitzern, die ihr Dachgeschoss zu einer Ferienwohnung ausgebaut haben, sollen diesen wieder zurückbauen.
Donnerstag, 14.09.2023 14:25 Uhr
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