Im Zusammenhang mit Protestaktionen der Gruppe „Letzte Generation“ hat das Landgericht Flensburg Teile einer Anklage abgewiesen. Wie das Gericht mitteilt, wurde der Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gegen eine 33-jährige Frau aus Leipzig nicht zugelassen. Damit bleibt es bei Vorwürfen wie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch – unter anderem nach Aktionen an Flughäfen auf Sylt und in Berlin. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt, nun entscheidet das Oberlandesgericht Schleswig.
Mittwoch, 08.04.2026 16:30 Uhr
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