Im Rechtsstreit um den Windpark Butendiek vor Sylt hat der Nabu erneut vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verloren. Das Gericht sieht keine nachweisbaren Umweltschäden für Stern- und Prachttaucher und verweigert daher Auflagen für den Windpark. Zwar liegt das Areal in einem EU-Vogelschutzgebiet, doch die Richter argumentieren, dass der maßgebliche Lebensraum der Seetaucher großräumiger zu betrachten sei. Neuere Studien zeigen zwar deutliche Ausweichbewegungen der Vögel, aber keinen klaren Bestandsrückgang. Eine weitere Revision wurde nicht zugelassen, womit der Rechtsweg weitgehend ausgeschöpft ist.
Mittwoch, 03.12.2025 05:30 Uhr
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