Heute wird die Revision der ehemaligen KZ-Sekretärin Irmgard F. am Bundesgerichtshof verhandelt. Laut ihrem Anwalt sei eine Revision notwendig, da das Landgericht Itzehoe wichtige rechtliche Fragen nicht geklärt habe. Die Quickbornerin wurde wegen Beihilfe zu über 10.000 Morden zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der BGH muss nun entscheiden, ob eine Sekretärin im KZ Stutthof strafbar ist, obwohl es sich nicht um ein reines Vernichtungslager handelte. Ein Urteil wird für August erwartet.
Quelle: Pixabay, 31.07.2024