Ein deutsches Gericht hat zugunsten von Till Lindemann entschieden: Die Nordirin Shelby Lynn darf ihre Behauptung, ihr seien bei einem Rammstein-Konzert in Vilnius Drogen verabreicht worden, nicht weiter verbreiten. Das Landgericht Hamburg wertete ihre Aussagen als unwahre Tatsachenbehauptung.
Gericht stoppt Drogen-Vorwürfe gegen Lindemann
Das Landgericht Hamburg hat der Nordirin Shelby Lynn untersagt, weiterhin zu behaupten, sie sei am 22. Mai 2023 bei einem Rammstein-Konzert in Vilnius mit K.-o.-Tropfen betäubt worden.
Lynn hatte diese Vorwürfe im Sommer 2023 über soziale Medien wie Twitter/X, Reddit und Instagram veröffentlicht und erklärt, sie habe den Verdacht, im Zustand der Bewusstlosigkeit misshandelt worden zu sein. Ihre Aussagen führten damals zu einer weltweiten Welle der Empörung gegen den Rammstein-Frontmann.
Diverse Medien griffen die Anschuldigungen auf, woraufhin Till Lindemann juristische Schritte einleitete.
„Unwahre Tatsachenbehauptungen“ – Gericht sieht keine Beweise
Nach Angaben von Lindemanns Anwalt Simon Bergmann begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass es sich bei den Vorwürfen um unwahre Tatsachenbehauptungen handle.
„Da die Aussagen ehrverletzend sind, trägt Frau Lynn die Beweislast für ihre Richtigkeit – und dieser ist sie nicht nachgekommen“, erklärte Bergmann.
Auch die persönliche Anhörung von Shelby Lynn im Verhandlungstermin am 22. August 2025 habe keine neuen Erkenntnisse gebracht. Das Gericht blieb bei seiner Auffassung, dass die Vorwürfe nicht belegt seien.
Ermittlungen eingestellt
Bereits zuvor hatten die Staatsanwaltschaft Berlin und die Behörden im litauischen Vilnius ihre Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Die juristischen Folgen betrafen nicht nur Lynn selbst: Auch gegen zahlreiche Medienberichte wurde vorgegangen. Nach Angaben von Lindemanns Anwalt seien die Verfahren fast ausnahmslos zugunsten des Musikers ausgegangen.
Ein juristisches Nachspiel mit Signalwirkung
Der Fall hatte im Sommer 2023 für internationale Schlagzeilen gesorgt und eine Grundsatzdebatte über Machtverhältnisse, Fan-Kultur und Grenzüberschreitungen im Musikbusiness ausgelöst.
Mit dem aktuellen Urteil zieht das Hamburger Landgericht nun eine deutliche juristische Linie:
Nicht belegte Anschuldigungen dürfen nicht weiterverbreitet werden – selbst dann, wenn sie in sozialen Netzwerken bereits millionenfach geteilt wurden.
Für Till Lindemann bedeutet die Entscheidung einen klaren rechtlichen Erfolg – und möglicherweise den vorläufigen Schlusspunkt in einer Kontroverse, die die Karriere des Rammstein-Sängers über zwei Jahre lang überschattet hat.
BIld:Olaf Heine; Universal



