SH: einrichtungsbezogene Impfpflicht ab heute

Mittwoch, 16.03.2022 12:51 Uhr

In Schleswig-Holstein gilt ab heute die Corona-Impfpflicht in Gesundheitsberufen.

Ungeimpfte dürfen aber vorerst weiter in den Einrichtungen arbeiten, bis die Prüfung ihres Falls abgeschlossen ist. Im Einzelfall kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot anordnen. Ungeimpfte können auch nicht mehr eingestellt werden.

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